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Barrierefreiheit

Stand 22.08.2025

Die i-sell GmbH ist bemüht, ihre Webseiten und mobilen Anwendungen im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für diese Webseite.

Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung

Über diese Website können Kundinnen und Kunden ausgewählte Angebote und Dienste nutzen und bequem über ihre Telekom Mobilfunkrechnung bezahlen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist teilweise mit den Anforderungen der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Konformitätsstufe AA, vereinbar.

Erfüllungsgrad der Barrierefreiheitsanforderungen

Sehvermögen

Kontraste, Schriftgröße, Schriftart, Abstände: Die Webseite ist so gestaltet, dass sie auch mit eingeschränktem Sehvermögen gut wahrnehmbar ist. Hierauf wurde beispielsweise bei Kontrasten, Schriftgröße, Schriftart, Abständen und Zeilenhöhen geachtet.

Sie können die Darstellung nach Bedarf mit entsprechenden Mitteln des Betriebssystems Ihres Computers, Tablets oder Smartphones anpassen.

Alternativen zu Farbhinweisen: Wenn Farbhinweise genutzt werden, gibt es dafür immer eine Alternative, die farbunabhängig funktioniert. So wird beispielsweise zum Signalisieren von Zuständen oder bei Warnhinweisen ergänzend zur Farbe ein aussagekräftiger Text bereitgestellt.

Nutzen mit fehlendem Sehvermögen (Blindheit)

Tastaturbedienbarkeit: Die Webseite ist tastaturbedienbar. Sie können die Funktionen und Bereiche per Tastatur erreichen und bedienen.

Bildschirmlesefunktion (Screenreader): Sie können Ihren Screenreader zur Nutzung der Webseite einsetzen.

Alternativen für mediale Inhalte: Für mediale Inhalte der Webseite werden Alternativen bereitgestellt. Beispielsweise:

  • Alternativtexte für Symbole, Fotos und Grafiken
  • Untertitel für Audio- und Videoinhalte

Alternativen zu Farbhinweisen: Wenn Farbhinweise genutzt werden, gibt es dafür immer eine Alternative, die kein Sehvermögen voraussetzt. So wird beispielsweise zum Signalisieren von Zuständen oder bei Warnhinweisen ergänzend zur Farbe ein aussagekräftiger Text bereitgestellt.

Hörvermögen

Die Webseiten sind mit eingeschränktem oder fehlendem Hörvermögen gut nutzbar. Zur Nutzung wird kein Hörvermögen vorausgesetzt.

Beweglichkeit, Reichweite, Kraft

Die Webseiten sind mit eingeschränkter Beweglichkeit, Reichweite oder Kraft gut nutzbar. Sie können dafür Ihre gewohnten eigenen assistiven Technologien einsetzen.

Sprechvermögen

Die Webseiten sind mit eingeschränktem oder fehlendem lautsprachlichen Vermögen gut nutzbar.

Kognitiv, Psychisch, Neurologisch, Neurodivergent

Die Webseiten sind für Menschen mit kognitiven, psychischen oder neurologischen Beeinträchtigungen, Störungen oder Behinderungen sowie neurodivergente Menschen gut nutzbar.

Klare Strukturen, leicht nutzbar, einfach verständlich: Die Oberfläche der Webseiten ist klar strukturiert und leicht nutzbar. Die Beschriftungen für Funktionen wurden so gewählt, dass sie eindeutig und einfach verständlich sind.

Unterstützung bei der Fehlervermeidung und Fehlerkorrektur: Die Oberfläche der Webseiten ist so gestaltet, dass sie Nutzende bei der Fehlervermeidung und Fehlerkorrektur unterstützt.

Gut verständliche Texte: Die Texte werden so gestaltet, dass sie gut verständlich sind.

Verringerte Animationen und Lichteffekte: Bei der Oberfläche der Webseiten wurde darauf geachtet, dass auf unnötige Animationen und Licht- /Stroboskopeffekte verzichtet wurde.

Weitere Angaben zu Benutzerschnittstellen und assistiven Technologien

Die Funktionen und Benutzerschnittstellen sowie die Unterstützung der assistiven Technologien sind barrierefrei entsprechend den Vorgaben.

Bei Nutzung der Webseiten können Nutzende ihre eigenen assistiven Technologien nutzen. Die Webseiten wurden unter anderem mit folgenden assistiven Technologien geprüft:

  • Bildschirmvorlese-Software (Screenreader) wie beispielsweise JAWS, NVDA, VoiceOver (iOS), TalkBack (Android).
  • Vergrößerungssoftware wie beispielsweise Windows Bildschirmlupe, Zoom (iOS-Bedienhilfe), native Vergrößerung (Android).

Zuständige Marktüberwachungsbehörde

Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) in Magdeburg, Sachsen-Anhalt.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 20.08.2025 erstellt.

Methode: einer von einem Dritten vorgenommenen Bewertung, z. B. einer Zertifizierung; vgl. Artikel 3 Absatz 1 lit. a) Alt. 1 des Durchführungsbeschlusses (EU) 2018/1523 der Kommission.

Die Erklärung wurde zuletzt am 22.08.2025 überprüft.

Barriere melden

Ist Ihnen eine Barriere aufgefallen oder benötigen Sie Informationen in einem barrierefreien Format? Melden Sie sich bitte per E-Mail an kontakt@i-sell-online.de. Bitte geben Sie dabei die betroffene Seite und eine kurze Beschreibung des Problems an.

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